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Vergütungsvereinbarungen:
Vor der Annahme eines Mandats steht die unverbindliche und für den Mandanten kostenfreie Vorbesprechung, an deren Anschluss ich Ihnen im Falle der Mandatsannahme
einen Überblick über die zu erwartenden Beratungskosten gebe.
In aussergerichtlichen Angelegenheiten vereinbare ich mit Ihnen gerne eine verbindliche Pauschalvergütung, deren Höhe sich nach der
voraussichtlich aufzuwendenden Arbeitszeit und dem jeweiligen Rechtsgebiet richtet.
Ist die Vereinbarung einer pauschalen Beratungsgebühr nicht sachgerecht oder auch auf Ihren Wunsch hin, rechne ich in
aussergerichtlichen Angelegenheiten nach Stundensätzen ab. In diesem Fall ist die zu erwartende Gesamtvergütung im Voraus nicht konkret ermittelbar, selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss an die
Vorbesprechung eine Gebührenschätzung, in deren Rahmen sich die Gebühren nach Beendigung meiner Tätigkeit auch bewegen werden, falls sich während der Bearbeitung des Falles nicht unerwartete Komplikationen z.B.
in Form von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen einstellen.
Meine Stundensätze liegen zwischen 80 Euro bis 120 Euro je nach Rechtsgebiet und ob es sich um deutsches Recht oder ausländisches Recht
handelt, zzgl. Auslagen, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
In gerichtlichen Angelegenheiten rechne ich im Interesse meiner Mandanten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Vorschuss
Entsprechend § 9 RVG vereinbare ich mit dem Mandanten für alle
Beratungsleistungen einen Vorschuss i.H.v. 50% der vereinbarten bzw. zu erwartenden Gebühr.
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